Mitgliedschaft


Gewässerordnung

Wir freuen uns über ihr Interesse an einer Mitgliedschaft in unserem Verein.

Hier ein paar Hinweise für eine einfache und schnelle Bearbeitung ihres
Antrages auf Mitgliedschaft. 
Mein Name ist Jens Wilhelm. Ich bin ihr
Ansprechpartner für Neuaufnahmen und Mitgliederverwaltung. 

  • Bitte nehmen Sie zuerst über unsere E-Mail [email protected] Kontakt mit mir auf. 
  • Bei Minderjährigen muss die Kontaktaufnahme durch die Erziehungsberechtigten erfolgen. 
  • Haben sie eine Empfehlung eines Vereinsmitgliedes o. ä. erwähnen sie dies bitte. 
  • Falls im Vorfeld Fragen auftreten, bitte ebenfalls per Mail [email protected] 


Ihr
J. Wilhelm

Mitgliedsbeiträge

Besatzgebühr

Die Besatzgebühr wird einmalig erhoben. Den Betrag entnehmen sie bitte der Tabelle in der Beitrittserklärung. Diese wird per Sepa Mandat eingezogen.

Jahresbeitrag

Den aktuellen Jahresbeitrag entnehmen sie bitte der Beitrittserklärung. Der Jahresbeitrag wird zu Beginn des Kalenderjahres per Sepa Mandat eingezogen.

Arbeitsdienst

Arbeitsdienst- Was ist das? Wir erwarten von jedem Mitglied einen Beitrag zum Erhalt unserer Anlagen. Ob es um die Stege und Angelplätze, das Vereinsheim, die Jugendgarage oder die Ordnung der Ufer incl. Böschung geht, überall muss Hand angelegt werden. Deshalb verpflichten sich unsere Mitglieder für 10 Std. pro Jahr oder einer Ersatzzahlung vom 15 Euro pro Stunde. Dies gilt nicht bei gesundheitlichen Einschränkungen oder passiver Mitgliedschaft.


 GEWÄSSERORDNUNG ASV Rheinlust e.V. Ingelheim 

1. Die Verordnungen die sich aus Natur-und Tierschutzgesetzen ergeben müssen grundsätzlich eingehalten werden.
2. Die erforderlichen und gültigen Ausweise, wie Mitgliedsausweis u.a. sind mitzuführen und auf Verlangen den Kontrollpersonen vorzuzeigen. Kontrollperson kann jedes Vereinsmitglied sein.
3. Die Nutzung von Vereinseinrichtungen, der Wege und Stege hat mit der gegeben Sorgfalt und Rücksicht zu geschehen. Es dürfen keine Veränderungen im oder am Gewässer vorgenommen werden. Der Angelplatz muss abfallfrei und sauber hinterlassen werden. Bereits vorgefundene Verunreinigungen müssen sachgemäß entsorgt werden, dies gilt auch für tote Fische in der Nähe der Angelstelle. Bei Fischsterben, Auftreten von Fischkrankheiten, Schädigungen der Natur und des Gewässers sowie Fällen von Fischwilderei sind Mitglieder verpflichtet umgehend den Vorstand oder ggf. der örtlichen Polizeidienststelle Meldung zu erstatten.
 Vorstand Gewässerwart Jörg Zehmer Tel.: 0160 97904047 
Polizei Ingelheim 06132 65510
 Der Fang
Der Fischfang ist nur vom Ufer aus gestattet. Der Einsatz von Wathosen wäre möglich,  ist aber Aufgrund der Uferbeschaffenheit nicht zu empfehlen und geschieht auf eigene Verantwortung. Nur zum Angeln auf Waller / Auslegen der Montagen ist der Einsatz eines Bootes gestattet. Dies nur nach Absprache mit dem Vorstand ! Der Einsatz sonstiger Arten von Booten ist untersagt. Das Anfüttern ist nur während des Angelns ist gestattet. Fanggeräte
Es ist erlaubt mit bis zu 3 Ruten zu fischen, 2 Raubfischruten/ 1 Friedfischrute oder 2 Friedfischruten/ 1 Raubfischrute ( Für Gastangler nur 2 Ruten) Ein Senknetz 1m x 1m ist zum Fang von Köderfischen gestattet. Friedfischangeln nur mit Einzelhaken. Das Angeln mit geflochtenen Schnüren ist nur für das Raubfischangeln und Spinnfischen erlaubt. Für das Feederangeln ist es auch erlaubt aber nur mit vorgeschalteter monofiler Schnur von mindestens 2 Rutenlängen. Sachgemäß verwendetet Setzkescher sind erlaubt. Das Hältern in sogenannten Karpfensäcken ist untersagt.
Fangbeschränkungen 
Pro Tag dürfen gefangen werden: 15 Weißfische ( Rotaugen, Rotfedern, Brassen usw. ) 2 Edelfische ( Aal, Karpfen, Hecht, Zander, Schleie usw. ) Es wird darauf hingewiesen, dass es gesetzlich verboten ist massige Fische die keiner Schonzeit unterliegen zurückzusetzen. Evtl. Strafverfolgung bei Missachtung hat der Angler selbst zu verantworten. Sonnenbarsche und Welse unterliegen keiner Schonzeit oder Mindestmaße und dürfen nicht zurückgesetzt werden! Das Angeln bei den Arbeitsdiensten ist nur für diejenigen erlaubt die ihren Arbeitsdienst schon geleistet haben oder von diesem Arbeitsdienst befreit sind. Die Angelstellen an denen gearbeitet werden soll sind unbedingt freizuhalten / sind umgehend zu räumen.